“Drogen und Zuchtanlagen” hieß vorigen Samstag eine Überschrift in der HNP über einer Nachricht, in der die Rauschgiftermittlungsgruppe eine erfolgreiche Razzia in Burgberg bekannt gegeben hatte. Die Nachricht stammte aus dem täglichen Pressebericht der Polizei. Die Fakten darin anzuzweifeln, dafür gibt es normalerweise für uns keinen Grund. Wir müssen uns auf die Poizei verlassen, da wir Redakteure selbst nicht dabei waren und die Leute, von denen die Rede ist, nicht kennen und befragen können.
Diese Woche kam ich allerdings doch ins Zweifeln. Ich lernte den Mann kennen, in dessen Wohnung die Razzia stattfand und der von der Polizei anscheinend als Cannabis-Züchter entlarvt wurde. Zusammen mit seiner Frau kam er zu uns in die Redaktion und wollte wissen, wie er sich gegen falsche Behauptungen wehren könne. In erster Linie empfahl ich ihm, einen Anwalt zu nehmen, was er mittlerweile auch getan hat, und hörte mit seine Version der Geschichte an: Nicht zwölf sondern nur sechs Gramm habe er daheim gehabt, die Polizei hätte die zwei Tüten mitgewogen und mitgezählt. Wie käme die Polizei dazu, von zwölf Gramm zu sprechen, wenn es doch nur sechs gewesen seien?
Und auch von Zuchtanlagen könne nicht die Rede sein, verteidigte sich der Mann. Wo die Polizei die Cannabis-Zucht vermutete habe, befinde sich das Kinderzimmer. Dass das Zimmer nachts mit einem Karton verdunkelt sei, läge daran, dass sie eben keine Rolläden hätten. Das nachts brennende Licht dort erklärte er damit, dass die Kinder es manchmal nicht ausschalten wollten. Das Licht sei es wohl gewesen, weshalb bei der Polizei eine anonyme Anzeige eingegangen sei, vermutete er.
Auf dem Dachboden habe die Polizei eine Lampe gefunden. Da gleich von “Zuchtanlagen” in der Mehrzahl zu sprechen, sei Unsinn. Nicht zuletzt verwehrte er sich auch gegen den Vorwurf des Handeltreibens mit Drogen. Seinen Computer hätte die Polizei beschlagnahmt. Dort seien Bilder einer Cannabis-Pflanze abgespeichert gewesen, die bei ihm im Garten gewachsen sei. “Aber das war doch nur eine Pflanze. Verkauft habe ich noch nie ein Gramm.”
Nun ist es letztendlich nicht meine Aufgabe, die Schuld oder Unschuld des Mannes festzustellen. Dafür gibt es Gerichte. Doch neugierig gemacht hat mich der Fall schon: Also fragte ich bei der Polizei nach. Dort erklärte mir der Pressesprecher, dass die Polizei Drogen grundsätzlch in der Verpackung wiege, um nichts zu verlieren. Im konkreten Fall habe die Polizei durchaus Anhaltspunkte von einer Drogenzucht.
Nächste Station Staatsanwaltschaft: Drogenbesitz sei in jedem Fall strafbar, sagte mir der Jurist und zählte noch weitere strafbare Drogendelikte auf. Allerdings: Bei Cannabis-Mengen bis zu sieben Gramm werde das Verfahren oftmals eingestellt, wenn es sich um einen Ersttäter handle und dieser den Stoff nicht zum Beispiel auf einem Schulhof dabei gehabt habe.
Nicht strafbar sei einzig der Konsum von Drogen in geringen Mengen. Ich verstand dies nicht: “Ich darf nichts besitzen, aber konsumieren? Wie soll das gehen?” “Wenn ich Ihnen einen Strich Kokain auf den Tisch ziehe und Sie diesen schnupfen oder wenn eine Tüte die Runde macht und Sie davon rauchen”, fügte der Staatsanwalt erklärend hinzu. “Nein danke”, lachte ich.
Zurück zum Razzia-Fall: Dem dreifachen Vater war es auch ein Anliegen, Grundsätzliches zu sagen zum gesetzlichen Umgang mit Drogen im Vergleich zu Alkohol. Alkohol dürfe jeder soviel trinken wie er wolle. Doch bestraft werde das nicht. Er selbst vertrage keinen Alkohol. Deshalb, so räumte er freimütig ein, habe er sich für Weihnachten das Haschisch gekauft.
Dass die Familie unbekümmert Weihnachten feiern wird, denke ich nicht. Denn zur Anzeige mit ungewissen strafrechtlichen Folgen kommt noch die Angst um den Arbeitsplatz hinzu. Zur Zeit der Razzia habe er gearbeitet. Sein Arbeitgeber habe ihn zu sich zitiert und ihm von einem Anfruf der Polizei über die Razzia erzählt.
Um seine geringe Schuld zu beteuern, wäre der Mann sogar bereit gewesen, mit einem Bild von sich und seiner Familie seine Version zu veröffentlichen. Doch ich habe ihm davon abgeraten. Denn die von ihm beabsichtigte Wirkung hätte dies sicherlich verfehlt. Eher wäre der Gang an die Öffentlichkeit für die Familie zum Spießrutenlauf geworden.